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Altersgrenze
Zur Prüfung zugelassen sind Schüler und Schülerinnen, die:
Langzeitgymnasium
... das 15. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.
Kurzzeitgymnasium, HMS+, Liceo, K+S
... das 17. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.
IMS
... das 18. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.
FMS
... das 18. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.
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