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HMS+
Für Schüler, deren Erfahrungsnote mitberücksichtigt wird
Bestanden:
Wenn der Durchschnitt aus der schriftlichen Prüfungsnote und der Erfahrungsnote mindestens 4.12 beträgt, ist die Prüfung bestanden.
Nicht bestanden:
Wer den Durchschnitt von 3.87 nicht erreicht, wird abgewiesen.
Zulassung zur mündlichen Prüfung:
Durchschnitt mindestens 3.87, jedoch kleiner als 4.12.
Nach der mündlichen Prüfung gilt die Aufnahmeprüfung als bestanden, wenn der Durchschnitt aus der Prüfungsnote (Mittel aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote) und der Erfahrungsnote mindestens 4.12 ergibt. Kandidaten, die diesen Durchschnitt nicht erreichen, werden abgewiesen.
Für Schüler, deren Erfahrungsnote nicht berücksichtigt wird
Es entscheidet alleine das Prüfungsergebnis.
Bestanden:
Wenn der Durchschnitt aus der schriftlichen Prüfungsnote 3.87 beträgt, ist die Prüfung bestanden.
Nicht bestanden:
Wer den Durchschnitt von 3.37 nicht erreicht, wird abgewiesen.
Zulassung zur mündlichen Prüfung:
Durchschnitt mindestens 3.37, jedoch kleiner als 3.87.
Nach der mündlichen Prüfung gilt die Aufnahmeprüfung als bestanden, wenn der Durchschnitt aus der Prüfungsnote (Mittel aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote) mindestens 3.87 ergibt. Kandidaten, die diesen Durchschnitt nicht erreichen, werden abgewiesen.
Wann zählt die Erfahrungsnote?
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